Das deutsche Steuerrecht ist bekanntlich das komplizierteste der Welt. Insbesondere in unserer Kernkompetenz, dem Erbrecht, spielt das Steuerrecht eine wichtige Rolle.
Wir haben uns darauf spezialisiert, steuerliche Probleme im Zusammenhang mit Erbfällen rechtzeitig zu erkennen und sie in Ihrem Sinne zu lösen, ggf. Hand in Hand mit Ihrem steuerlichen Berater.
Zu unseren Tätigkeitsbereichen gehören
- Steuerberatung und –gestaltung in den Bereichen
- Erben und Schenken
- Unternehmensnachfolge
- Existenzgründungen
- Umwandlung
- Steuerstrafrecht
- Beratung im Steuerstrafrecht und Vertretung in Steuerstrafverfahren
- Beratung bei Maßnahmen der Steuerfahndung
- Beratung bei der Abgabe von strafbefreienden Selbstanzeigen
- Verfahrensrecht
- Einspruchsverfahren/ Widerspruchsverfahren
- Finanzgerichtsverfahren
Gestaltung von Unternehmensnachfolgen
Bei der Unternehmensübertragung im Rahmen einer Nachfolgeregelung geht es nicht nur um die Versorgung des bisherigen Unternehmensinhabers und dessen Ehegatten, sondern auch darum, dass der Nachfolger noch eine lebensfähige Unternehmenseinheit erhält, die auch für ihn eine ausreichende erwerbswirtschaftliche Grundlage darstellt.
Wir sehen es als Herausforderung, Regelungen zu finden, die Interessen von Übergeber und Unternehmer gerecht werden, so dass Steuervergünstigungen in Anspruch genommen werden können, der Vermögenswert erhalten bleibt und es im Erbfall nicht zu Streit und zur Wertvernichtung kommt.
Existenzgründungen
Daneben gehört zu unserem Tätigkeitsbereich die Beratung von Gründern und bestehender Unternehmen von der Wahl der Rechtsform und der Gründung einer Gesellschaft bis zur Umwandlung oder Liquidation.
